Neuerungen im Gefahrgutrecht 2027

am 11. November 2026
von 10 bis 15.30 Uhr 

bei der IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld, Nordwall 39

 

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Begleitung 1

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Teilnahmebedingungen:
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Die IHK Mittlerer Niederrhein nutzt und verarbeitet Ihre im Rahmen dieser Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich für den Zweck der Veranstaltungsabwicklung.

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Diese Veranstaltung ist kostenlos.

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Neuerungen im Gefahrgutrecht 2027

11. November 2026, 10:00 - 15:30 Uhr (MEZ)

Zum Programm

Am 1. Januar 2027 tritt die neue Fassung des ADR, des internationalen Regelwerks für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße, in Kraft. Nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist sind die neuen Vorschriften ab 1. Juli 2027 verbindlich anzuwenden.

Wie alle zwei Jahre bringt auch das ADR 2027 zahlreiche Anpassungen mit sich. Zwar bleibt die grundlegende Systematik bestehen, doch insbesondere Änderungen bei Freistellungen, Klassifizierungen und den Regelungen für Batterien haben spürbare Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Unsere Veranstaltung informiert Sie frühzeitig und praxisnah über die wichtigsten Neuerungen. 

Zielgruppe

Unsere Veranstaltung richtet sich an Verantwortliche für den Bereich Gefahrgut in Unternehmen, Mitarbeitende aus Logistik und Transport sowie an Schulungsanbieter und Dozenten für Gefahrgutbeauftragtenschulungen und -fahrerschulungen. Sie erhalten einen kompakten Überblick über die Änderungen und erfahren, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die neuen Anforderungen rechtzeitig und rechtssicher umzusetzen.

Nutzen Sie die Übergangsfrist gezielt, um Ihre Prozesse, Unterlagen und Schulungsinhalte auf den neuesten Stand zu bringen und optimal auf das ADR 2027 vorbereitet zu sein.

Themen

  • Multilaterale Vereinbarungen
  • Erweiterung der Übergangsregelungen und deren Auswirkungen
  • Änderungen Tabelle 1.1.3.6.3 ADR
  • Neue Begriffsdefinitionen bzw. deren Änderungen
  • Aktualisierung der Bedingungen für Unterweisungen nach Kapitel 1.3 ADR/RID
  • Neue UN-Nummern
  • Klassenspezifische Besonderheiten
  • Änderungen zu Gegenständen, Maschinen und Geräten
  • Regelungen für Kältemaschinen und Wärmemaschinen
  • Erweiterungen für Beförderungsverbote und Verpackungsanweisungen
  • Änderungen zu Lithium-Batterien und Natrium-Ionen-Batterien
  • Neue und geänderte Sondervorschriften
  • Erweiterung von Kennzeichnungen
  • Ergänzende Regelungen für „Leere ungereinigte Verpackungen“
  • Überarbeitete Verpackungsanweisungen und schriftliche Weisungen
  • Änderung der Doppelkennzeichnung für Tankcontainer und ortsbewegliche Tanks
  • Erweiterung bzw. Konkretisierung der Bau- und Prüfvorschriften aus dem Teil 6 des ADR/RID
  • Erweiterung der Vorschriften für ortsbewegliche Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK)
  • Einführung neuer Vorschriften „Hochrangige Sicherheitsziele“ im RID
  • Änderung zu Anforderungen zur Stapelung von Versandstücken
  • Neuregelungen zur Mitführpflicht der Zulassungsbescheinigung nach Abschnitt 9.1.3 ADR
  • Erweiterung der Schulungsmöglichkeiten für die Fahrzeugbesatzung mittels E-Learning und Fernunterricht
  • Erweiterung der Tabelle für technische Merkmale für Fahrzeugtypen EX/II, EX/III, FL, AT
  • Erweiterung der Regelungen für den hinteren Schutz von Fahrzeugen und MEMU, die Spannungsfreischaltung nach Unterabschnitt 9.2.2.8 ADR und Neuregelungen für „Elektrische Systeme zur Stromversorgung“ durch „B-REESS“ gem. Abschnitt 9.7.10 ADR
  • Auswirkungen im Unternehmen durch Änderungen – Hinweise zur Umsetzung
  • Weitere Hinweise zu Hilfen zu bestimmten Gefahrgutthemen

Referent / IHK-Ansprechpartner

Sprecher

Frank Rex

Geschäftsführer @ Frank Rex GGLS Consulting GmbH

Michael Iwanowski

Berater für Verkehr und Mobilität @ IHK Mittlerer Niederrhein

Location

Copyright © IHK Mittlerer Niederrhein 
Nordwall 39 – 47798 Krefeld 
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