EU-Entwaldungsverordnung kompakt:
Wer ist betroffen und was ist zu tun?
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Datum: 2.12.2025
Uhrzeit: 10:30 bis 12:00 Uhr
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Inhalt
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt neue regulatorische Anforderungen an Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in Verkehr bringen, exportieren oder importieren. Dazu zählen unter anderem Holz und Holzprodukte, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Rinder sowie Kautschuk. Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass diese Waren nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen – und dass sie aus legalen Quellen stammen. Die EUDR verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung umfangreicher Sorgfaltspflichten, insbesondere zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette bis zum Ursprung und zur Abgabe einer sogenannten Sorgfaltserklärung vor dem Inverkehrbringen.
Olga van Zijverden, DIHK-Referatsleiterin Grundsatzfragen der Außenwirtschaftspolitik, wird zu Beginn die aktuelle politische Situation rund um die EUDR schildern und den aktuellen Stand erläutern.
David Pyka, Berater am Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte, bietet daraufhin einen kompakten Überblick über die Inhalte der Verordnung, ihre Ziele und den aktuellen Umsetzungsstand auf EU-Ebene. Dabei erläutert er, welche Unternehmen und Produkte betroffen sind – und welche nicht.
Das Webinar zeigt auf, welche konkreten Pflichten sich aus der Verordnung ergeben und welche Schritte jetzt sinnvoll sind, um sich vorzubereiten. Dabei wird auch auf die unterschiedlichen Pflichten für Marktteilnehmer (z. B. Importeure, Hersteller, Exporteure) und Händler (nachgelagerte Akteure) eingegangen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten teils vereinfachte Anforderungen sowie für Klein- und Kleinstunternehmen eine verlängerte Übergangsfrist.
Zum Abschluss wird Thuy Tien Nguyen Thi, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik, die Open Source Software ForestGuard vorstellen und präsentieren. Diese unterstützt Nutzer bei der Bereitstellung ihrer Daten (Warenbeschreibungen, Geodaten der relevanten Anbauflächen, Nachweise über die Entwaldungsfreiheit, etc.) an Dritte.
Auch wenn derzeit über eine mögliche Verschiebung einzelner Fristen diskutiert wird, sollten sich Unternehmen frühzeitig mit den Anforderungen der EUDR auseinandersetzen.
Referenten:
- Olga van Zijverden, Referatsleiterin Grundsatzfragen der Außenwirtschaft,
DIHK I Deutsche Industrie- und Handelskammer - David Pyka, Berater,
Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte - Thuy Tien Nguyen Thi, Wiss. Mitarbeiterin (M.Sc.),
Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML
Partner:
Das Webinar ist eine Veranstaltung der IHK Bonn I Rhein-Sieg in Kooperation mit der IHK Aachen, der Niederrheinische IHK Duisburg, der IHK Düsseldorf und der IHK Mittlerer Niederrhein.
Ansprechpartner
Sprecher
Jörg Raspe
Referent Auslandsmärkte und Außenwirtschaftspraxis
IHK Mittlerer Niederrhein Friedrichstr. 40, 41460 Neuss Germany Tel.: +49 2131 9268-561
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